AGB

AGB Parkhafen-hahn.de

§ 1 Allgemeines

Alle von der hahn-airport-inn group angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens bei der Schlüssel- und PKW-Übergabe an die hahn-airport-inn group erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Hotel einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche und unentgeltliche Bereitstellung des Stellplatzes, für alle Beförderungen zwischen Parkplatz, Hotel und Flughafen sowie für alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich durch unser Unternehmen schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die hahn-airport-inn group und der Kunde, oder eine von ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung seitens hahn-airport-inn, spätestens jedoch beim Abstellen des Fahrzeuges auf unserem Gelände oder der Übergabe der Fahrzeugschlüssel bei Nutzung des kostenfreien Parkservices, kommt zwischen hahn-airport-inn und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Mimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er hahn-airport-inn gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände

Hahn-airport-inn ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie ggf. der Hin- und Rücktransport des Kunden vom Hotel oder Stellplatz zum Flughafen und wieder zurück, zu den hier genannten Bedingungen und eventuell sonstigen vereinbarten Zusatzleistungen.

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Hahn-airport-inn übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.

Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der hahn-airport-inn group abzustellen. Die hahn-airport-inn group ist berechtigt das Fahrzeug zur Überführung auf den Parkplatz falls notwendig auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Ebenfalls für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices. Weiteren Fahrten sind nicht zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Hahn-airport-inn group ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

  • der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
  • ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u. ä.);
  • ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde;
  • das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde;

Auf dem Betriebsgelände ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nicht gestattet. Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2,10 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich!

§ 5 Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Hotel eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht ab buchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, hahn-airport-inn oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten auch ohne seine Unterschrift ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Hahn-airport-inn kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz

Hahn-airport-inn räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an. Bei versäumtem Rücktritt behält sich hahn-airport-inn vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. In der Regel sind dies 10€ pauschal. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens hahn-airport-inn, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden, wenn diese die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

Hahn-airport-inn haftet für alle durch Sie, Ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt hahn-airport-inn insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde hahn-airport-inn frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich bei Schlüssel- und Fahrzeugrückgabe gemeldet hat. Der Kunde erkennt mit dem Verlassen des Grundstückes bei Abreise die ordnungsgemäße und mängelfrei Rückgabe des Fahrzeuges an. Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.

Zu Kontrollzwecken sind den Mitarbeitern von hahn-airport-inn und Erfüllungsgehilfen auf deren Verlangen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist hahn-airport-inn berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von hahn-airport-inn eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an hahn-airport-inn ab, soweit hahn-airport-inn aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

§ 8 Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von hahn-airport-inn gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lautzenhausen.

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Simmern.

Hahn-airport-inn e.K.
Tina Kurz-Willwerth
Büchenbeurener Str. 11
55483 Lautzenhausen

Stand: Januar 2011

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